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535_1979 AT

535. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 535. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz vom 12. Mai 1955, BGBl.

Nr. 90, betreffend Abänderung und Ergänzung

des Kleinrentnergesetzes, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. Nr. 684/1978, wird wie

folgt geändert

§ 1 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Das Ausmaß der zu gewährenden Kleinrenten

wird festgesetzt wie folgt

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1980

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für soziale Verwaltung

betraut.

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