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534_1985 AT

534. Verordnung: Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Donaustadt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 534. Verordnung: Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Donaustadt

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen

Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner

1986 und vom 1. Feber 1989 je eine weitere Notarstelle

mit dem Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet.

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