533_1994
AT
533. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen in der Fassung des Abänderungsprotokolls
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 533. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen in der Fassung des Abänderungsprotokolls
1994_533_0 533. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen in der Fassung des Abänderungsprotokolls
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kuba am 2. Dezember 1983 seine Annahmeurkunde zum Internationalen
Abkommen betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen vom 4. Mai 1910 (RGBl. Nr. 116/1912) in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 4. Mai 1949 (BGBl. Nr. 191/1950, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 54/1974) hinterlegt und haben nachstehende Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Abkommen idF des Protokolls gebunden zu erachten
Staaten
Lesotho am 28. November 1975 Salomonen am 3. September 1981 Sambia am 1. November 1974 Slowakei mit Wirksamkeit vom
1. Jänner 1993 Tschechische
Republik mit Wirksamkeit vom
1. Jänner 1993