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533_1994 AT

533. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen in der Fassung des Abänderungsprotokolls

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 533. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen in der Fassung des Abänderungsprotokolls

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kuba am 2. Dezember 1983 seine Annahmeurkunde zum Internationalen

Abkommen betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen vom 4. Mai 1910 (RGBl. Nr. 116/1912) in der Fassung des Abänderungsprotokolls vom 4. Mai 1949 (BGBl. Nr. 191/1950, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 54/1974) hinterlegt und haben nachstehende Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Abkommen idF des Protokolls gebunden zu erachten

Staaten

Lesotho am 28. November 1975 Salomonen am 3. September 1981 Sambia am 1. November 1974 Slowakei mit Wirksamkeit vom

1. Jänner 1993 Tschechische

Republik mit Wirksamkeit vom

1. Jänner 1993

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