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533_1991 AT

533. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 533. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Rumänien am 10. April 1991

seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über

die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im

Ausland (BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 455/1986)

hinterlegt.

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