533_1991
AT
533. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 533. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1991_533_0 533. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Rumänien am 10. April 1991
seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über
die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im
Ausland (BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 455/1986)
hinterlegt.