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532_1992 AT

532. Verordnung: Umwandlung des Zollamtes Wegscheid in ein Zollamt zweiter Klasse

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 532. Verordnung: Umwandlung des Zollamtes Wegscheid in ein Zollamt zweiter Klasse

Auf Grund des § 14 Abs. 7 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes (AVOG), zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 312/1987, wird verordnet

§ 1. Das Zollamt Wegscheid (Anlage 2 Abschnitt B des AVOG) wird in ein Zollamt zweiter Klasse (§ 22 Abs. 1 des Zollgesetzes 1988) umgewandelt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1992 in Kraft.

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