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532_1991 AT

532. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 64 Rechberg Straße im Bereich der Stadtgemeinde Gleisdorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 532. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 64 Rechberg Straße im Bereich der Stadtgemeinde Gleisdorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 159/1990 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 64

Rechberg Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde

Gleisdorf wie folgt bestimmt

Die B 64 Rechberg Straße wird von km 0,00

(neu) = km 108,40 der B 54 Wechsel Straße bis

km 0,59 (alt)/0,23 (neu) auf die bereits fertiggestellte

und verkehrsübergebene Straßentrasse umgelegt.

Gleichzeitig wird der durch die Umlegung für

den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene

Straßenteil von km 0,00 (alt) = Kreuzung Hartberger

Straße/Weizer Straße bis km 0,59 (alt)/km 0,23

(neu) als Bundesstraße aufgelassen.

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