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532_1980 AT

532. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 532. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

Auf Grund des § 14 Abs. 6 und 7 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 18/

1975, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

vom 11. Dezember 1979, BGBl. Nr. 509, zur

Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

wird wie folgt geändert

1. In § 2 Abs. 1 lit. b ist nach dem Wort

„Wullowitz" anstelle des Strichpunktes ein

Beistrich zu setzen und anzufügen: „Weigetschlag;".

2. Im Abschnitt A der Anlage zu § 5 wird

nach dam Zollamt Wiener Neustadt eingefügt

3. Im Abschnitt B der Anlage zu § 5 wird

nach dem Zollamt Linz eingefügt

4. Im Abschnitt G der Anlage zu § 5 haben

die Angaben betreffend das Zollamt Hörbranz

zu lauten

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 10. Dezember 1980

in Kraft.

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