532_1980
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532. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 532. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
1980_532_0 532. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
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Auf Grund des § 14 Abs. 6 und 7 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 18/
1975, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen
vom 11. Dezember 1979, BGBl. Nr. 509, zur
Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
wird wie folgt geändert
1. In § 2 Abs. 1 lit. b ist nach dem Wort
„Wullowitz" anstelle des Strichpunktes ein
Beistrich zu setzen und anzufügen: „Weigetschlag;".
2. Im Abschnitt A der Anlage zu § 5 wird
nach dam Zollamt Wiener Neustadt eingefügt
3. Im Abschnitt B der Anlage zu § 5 wird
nach dem Zollamt Linz eingefügt
4. Im Abschnitt G der Anlage zu § 5 haben
die Angaben betreffend das Zollamt Hörbranz
zu lauten
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 10. Dezember 1980
in Kraft.