532_1977
AT
532. Verordnung: Festlegung, daß begünstigte Zollsätze für bestimmte Arten von Papieren nicht mehr anzuwenden sind
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 532. Verordnung: Festlegung, daß begünstigte Zollsätze für bestimmte Arten von Papieren nicht mehr anzuwenden sind
1977_532_0 532. Verordnung: Festlegung, daß begünstigte Zollsätze für bestimmte Arten von Papieren nicht mehr anzuwenden sind
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 17 Abs. 5 des EG-Abkommen-
Durchführungsgesetzes, BGBl, Nr. 468/1972,
wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Handel, Gewerbe und Industrie verordnet
Die mit Kundmachung des Bundesministers für
Handel, Gewerbe und Industrie vom 21. Dezember
1976, BGBl. Nr. 718, über die Eröffnung
von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds
gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen
zwischen der Republik Österreich und der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für das
Jahr 1977 festgelegten Richtplafonds für die
Einfuhr von Waren der
mit Ursprung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
sind überschritten. Die für diese
Waren vorgesehenen begünstigten Zollsätze sind
bis 31. Dezember 1977 nicht mehr anzuwenden.