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532_1977 AT

532. Verordnung: Festlegung, daß begünstigte Zollsätze für bestimmte Arten von Papieren nicht mehr anzuwenden sind

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 532. Verordnung: Festlegung, daß begünstigte Zollsätze für bestimmte Arten von Papieren nicht mehr anzuwenden sind

Auf Grund des § 17 Abs. 5 des EG-Abkommen-

Durchführungsgesetzes, BGBl, Nr. 468/1972,

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Handel, Gewerbe und Industrie verordnet

Die mit Kundmachung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 21. Dezember

1976, BGBl. Nr. 718, über die Eröffnung

von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds

gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen

zwischen der Republik Österreich und der

Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für das

Jahr 1977 festgelegten Richtplafonds für die

Einfuhr von Waren der

mit Ursprung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

sind überschritten. Die für diese

Waren vorgesehenen begünstigten Zollsätze sind

bis 31. Dezember 1977 nicht mehr anzuwenden.

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