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531_1992 AT

531. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Umwandlung der Zollämter Wullowitz und Steinpaß in Zollämter erster Klasse und Zusammenlegung des Zollamtes Summerau mit dem Zollamt Wullowitz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 531. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Umwandlung der Zollämter Wullowitz und Steinpaß in Zollämter erster Klasse und Zusammenlegung des Zollamtes Summerau mit dem Zollamt Wullowitz

Auf Grund des § 14 Abs. 7 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes (AVOG), zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 312/1987, wird verordnet

§ 1. § 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Umwandlung der Zollämter Wullowitz und Steinpaß in Zollämter erster Klasse und Zusammenlegung des Zollamtes Summerau mit dem Zollamt Wullowitz, BGBl. Nr. 92/1991, wird aufgehoben.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1992 in Kraft.

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