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531_1991 AT

531. Verordnung: Änderung der Seen- und Fluß-Verkehrsordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 531. Verordnung: Änderung der Seen- und Fluß-Verkehrsordnung

Auf Grund der §§ 5, 8 bis 13, 15 bis 17, 21, 24 und

26 des Schiffahrtsgesetzes 1990, BGBl.

Nr. 87/1989, wird — nach Maßgabe des § 156

dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den

Bundesministern für Land- und Forstwirtschaft und

für Umwelt, Jugend und Familie — verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr über eine Schiffahrts-

Verkehrsordnung für Seen und Flüsse, BGBl.

Nr. 42/1990, wird wie folgt geändert

§ 13 lautet

„§ 13. (1) Der Transport gefährlicher Güter (§ 11

Abs. 1 des Schiffahrtsgesetzes 1990) mit Fahrzeugen

oder Schwimmkörpern ist verboten.

(2) Das Verbot des Abs. 1 gilt nicht für die

Versorgung von Fahrzeugen oder Schwimmkörpern

mit Treibstoffen und Betriebsstoffen im

Rahmen einer Konzession gemäß § 78 Abs. 1 Z 7

des Schiffahrtsgesetzes 1990."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre

Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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