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531_1990 AT

531. Kundmachung: Rücknahme des Vorbehalts durch die Niederlande zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 531. Kundmachung: Rücknahme des Vorbehalts durch die Niederlande zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

haben die Niederlande ihren anläßlich der

Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erklärten

Vorbehalt zum Zusatzprotokoll zürn Europäischen

Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

(BGBl. Nr. 296/1983) mit Wirksamkeit vom 6. Juli

1990 zurückgezogen.

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