531_1990
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531. Kundmachung: Rücknahme des Vorbehalts durch die Niederlande zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 531. Kundmachung: Rücknahme des Vorbehalts durch die Niederlande zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
1990_531_0 531. Kundmachung: Rücknahme des Vorbehalts durch die Niederlande zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
haben die Niederlande ihren anläßlich der
Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erklärten
Vorbehalt zum Zusatzprotokoll zürn Europäischen
Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
(BGBl. Nr. 296/1983) mit Wirksamkeit vom 6. Juli
1990 zurückgezogen.