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531_1989 AT

531. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 29 Manker Straße im Bereich der Gemeinden St. Margarethen an der Sierning und Bischofstetten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 531. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 29 Manker Straße im Bereich der Gemeinden St. Margarethen an der Sierning und Bischofstetten

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 29

Manker Straße wird im Bereich der Gemeinden

St. Margarethen an der Sierning und Bischofstetten

wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 5,35, verläuft sodann westlich der bestehenden

Trasse in gestreckterer Linienführung und bindet

bei km 6,25 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der

Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei

den Gemeinden St. Margarethen an der Sierning

und Bischofstetten aufliegenden Planunterlagen

(Plan-Nr. B 29/64-88 im Maßstab 1 : 2000) zu

ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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