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531_1986 AT

531. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 140 Steyrtal Straße im Bereich der Gemeinde Micheldorf in Oberösterreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 531. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 140 Steyrtal Straße im Bereich der Gemeinde Micheldorf in Oberösterreich

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 140

Steyrtal Straße wird im Bereich der Gemeinde

Micheldorf in Oberösterreich wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

alt-km 25,770, das ist nach der Einmündung der

Frauenstein Bezirksstraße Nr. 1322, führt sodann

in gestreckterer Linienführung südöstlich der bestehenden

Bundesstraße und bindet bei alt-km 26,375,

das ist 40 m vor der Einbindung, in die B 138

Pyhrnpaß Straße wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der Oberösterreichischen

Landesregierung sowie bei der

Gemeinde Micheldorf aufliegenden Planunterlagen

im Maßstab 1 : 2880 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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