531. Bundesgesetz: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an den Aktionsrat Ehemaliger Regierungschefs für Internationale Zusammenarbeit
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Der „Aktionsrat Ehemaliger Regierungschefs
für Internationale Zusammenarbeit" erlangt
mit seiner Konstituierung in Österreich Rechtspersönlichkeit.
§ 2. Der Aktionsrat Ehemaliger Regierungschefs
für Internationale Zusammenarbeit und seine Mitglieder
sowie seine Angestellten genießen die gleichen
Privilegien und Immunitäten, wie sie durch
die Verordnung der Bundesregierung, BGBl.
Nr. 441/1979, über die Einräumung von Privilegien
und Immunitäten an das Internationale Institut
für Angewandte Systemanalyse diesem und seinen
Bediensteten eingeräumt wurden.
§ 3. (1) Der Bundesminister für Auswärtige
Angelegenheiten hat auf Antrag nach Maßgabe des
Abs. 2 den Angehörigen der in § 2 erwähnten Personengruppe
einen Lichtbildausweis auszustellen.
(2) Die §§ 1 Abs. 2 und 3, 2 Z 3, 3 und 4 der Verordnung
des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten,
BGBl. Nr. 378/1979, über die Ausstellung
von Lichtbildausweisen an Angehörige jener
Personengruppe, die in Österreich Privilegien und
Immunitäten genießen, sind als Bundesgesetz sinngemäß
anzuwenden.
§ 4. Dieses Bundesgesetz tritt mit 9. März 1983
in Kraft.
§ 5. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist die Bundesregierung, hinsichtlich des § 3 der
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
betraut.