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531_1981 AT

531. Verordnung: Änderung der Fachgruppenordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 531. Verordnung: Änderung der Fachgruppenordnung

Auf Grund des § 32 des Handelskammergesetzes,

BGBl. Nr. 182/1946, zuletzt geändert durch

die 6. Handelskammergesetznovelle, BGBl.

Nr. 570/1979, wird — hinsichtlich der Z 2 und 3

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen — verordnet

Der Anhang (Fachgruppenkatalog) der Fachgruppenordnung,

BGBl. Nr. 223/1947, zuletzt

geändert durch die Verordnung BGBl.

Nr. 454/1979, wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 4 lit. E hat zu entfallen, die lit. F, G

und I sind mit E, F und G zu bezeichnen.

2. Im § 4 Z 1 ist in der Berufsgruppenaufzählung

nach dem dem Wort „Aktienbanken" folgenden

Beistrich und nach dem dem Klammerausdruck folgenden

Beistrich jeweils der Satzteil „sofern sie

nicht einem anderen Fachverband angehören," einzufügen.

3. § 4 Z 2 hat zu lauten

„2. Fachverband der Sparkassen

für Sparkassen einschließlich der Girozentrale und

Bank der Österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft

(mit der Bausparkasse der österreichischen

Sparkassen) und der Steiermärkischen Bank

Gesellschaft m.b.H.".

4. Im § 6 Abs. 1 Z 1 hat die Bezeichnung des

Fachverbandes „Fachverband Gastronomie" zu

lauten.

5. Im § 6 Abs. 1 Z 2 hat die Bezeichnung des

Fachverbandes „Fachverband der Hotel- und

Beherbergungsbetriebe" zu lauten.

6. Im § 6 Abs. 3 Einleitungssatz sind die Worte

„der Gast- und Schankbetriebe" durch das Wort

„Gastronomie" zu ersetzen.

7. Im § 6 Abs. 3 lit. a hat die Bezeichnung der

Fachgruppe „Fachgruppe Gastronomie Wien" zu

lauten.

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