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531_1975 AT

531. Kundmachung: Anwendung des Art. 41 Abs. 2 des Konsularvertrages zwischen der Republik Österreich, und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 531. Kundmachung: Anwendung des Art. 41 Abs. 2 des Konsularvertrages zwischen der Republik Österreich, und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland

Mit Notifikation vom 23. September 1975

wurde gemäß Punkt 1 des Unterzeichnungsprotokolls

zum Konsularvertrag zwischen der

Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich

von Großbritannien und Nordirland,

BGBl. Nr. 19/1964, vereinbart, daß Art. 41

Abs. 2 des Konsularvertrages mit Wirkung vom

22. November 1975 für die Republik Österreich

Anwendung findet.

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