530_1990
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530. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 530. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
1990_530_0 530. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Finnland am 4. Juli 1990 seine
Annahmeurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen
Übereinkommen betreffend Auskünfte
über ausländisches Recht (BGBl. Nr. 179/1980,
letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 3/1990) hinterlegt.