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530_1990 AT

530. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 530. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Finnland am 4. Juli 1990 seine

Annahmeurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen

Übereinkommen betreffend Auskünfte

über ausländisches Recht (BGBl. Nr. 179/1980,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 3/1990) hinterlegt.

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