530_1983
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530. Verordnung: Begabtenstipendien für das Studienjahr 1983/84
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 530. Verordnung: Begabtenstipendien für das Studienjahr 1983/84
Auf Grund des § 27 Abs. 1 bis 3 des Studienförderungsgesetzes,
BGBl. Nr. 436/1983, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für Finanzen
verordnet
Auf Grund statistischer Erhebungen über das
Studienjahr 1982/83 wird die Zahl der auf die
nachstehend angeführten Anstalten entfallenden
Begabtenstipendien wie folgt festgestellt