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530_1983 AT

530. Verordnung: Begabtenstipendien für das Studienjahr 1983/84

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 530. Verordnung: Begabtenstipendien für das Studienjahr 1983/84

Auf Grund des § 27 Abs. 1 bis 3 des Studienförderungsgesetzes,

BGBl. Nr. 436/1983, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Finanzen

verordnet

Auf Grund statistischer Erhebungen über das

Studienjahr 1982/83 wird die Zahl der auf die

nachstehend angeführten Anstalten entfallenden

Begabtenstipendien wie folgt festgestellt

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