Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
52_1996 AT

52. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Klosterneuburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 52. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Klosterneuburg

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 eine

weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klosterneuburg errichtet.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →