52. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Verwaltungsstrafgesetzes
Gesetzestext (1 Artikel)
ABSCHNITT A
Artikel I
Auf Grund des Art. 49 a B-VG wird in der
Anlage 1 das Verwaltungsstrafgesetz, BGBl.
Nr. 172/1950, wiederverlautbart.
Artikel II
Bei der Wiederverlautbarung werden die Änderungen
und Ergänzungen berücksichtigt, die sich
aus folgenden Rechtsvorschriften ergeben
1. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz
abgeändert wird, BGBl.
Nr. 231/1959, Art I;
2. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz
1950 abgeändert wird, BGBl.
Nr. 218/1960, Art. I;
3. Bundesgesetz, mit dem die Verwaltungsverfahrensgesetze
geändert werden, BGBl.
Nr. 275/1964, Art. III;
4. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz
geändert wird, BGBl.
Nr. 275/1971, Art. I;
5. Kundmachung des Bundeskanzlers über die
Aufhebung des § 17 des Verwaltungsstrafgesetzes
— VStG 1950 durch den Verfassungsgerichtshof,
BGBl. Nr. 188/1976;
6. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz
1950 geändert wird, BGBl.
Nr. 101/1977, Art. I;
7. Kundmachung des Bundeskanzlers über die
Aufhebung des § 19 des Verwaltungsstrafge-
setzes durch den Verfassungsgerichtshof,
BGBl. Nr. 217/1977;
8. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz
1950 geändert wird, BGBl.
Nr. 117/1978, Art. I;
9. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz
— VStG 1950 geändert wird,
BGBl. Nr. 264/1981, Art. I;
10. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz
— VStG 1950 geändert wird,
BGBl. Nr. 176/1983, Art. I;
11. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz
— VStG 1950 geändert wird,
BGBl. Nr. 299/1984, Art. I;
12. Heeresdisziplinarrechtsanpassungsgesetz,
BGBl. Nr. 295/1985, Art. VI;
13. Verwaltungsstrafgesetz-Novelle, BGBl.
Nr. 516/1987, Art. I;
14. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz
geändert wird, BGBl.
Nr. 358/1990, Art. I.
Artikel III
(1) Die wiederverlautbarte Fassung der folgenden
Bestimmungen ergibt sich aus den nachstehend
angeführten Gesetzesänderungen
(2) Folgende Bestimmungen entfallen infolge
Aufhebung durch die nachstehend angeführten
Gesetzesänderungen
(3) Die Fassung der übrigen wiederverlautbarten
Bestimmungen entspricht noch der Anlage 3 zur
Kundmachung BGBl. Nr. 172/1950.
Artikel IV
§ 56 Abs. 1 ist, soweit er sich auf die Verwaltungsübertretung
des § 26 des Musterschutzgesetzes,
BGBl. Nr. 261/1970, bezieht, durch das Musterschutzgesetz
1990, BGBl. Nr. 437, gegenstandslos
geworden und wird insoweit als nicht mehr geltend
festgestellt.
Artikel V
Es werden folgende Richtigstellungen und
Anpassungen vorgenommen
1. Die Schreibweise von Überschriften, Gliederungsbezeichnungen,
Zahlen und Abkürzungen
wird der heutigen Schreibweise angepaßt.
2. Wendungen wie „die Bestimmungen (Vorschriften)
des" werden durch einfachere
Wendungen ersetzt.
3. Das Endungs-e in den Dativformen „Grade",
„Gesetze", „Tode", „Gerichte", „Abschlusse",
„Zeitpunkte", „Betrage", „Falle",
„Tatbestande", „Verzuge", „Werte", „Verfalle",
„Preise", „Auftrage", „Rechtswege",
„Beistande", „Straferkenntnisse", „Grunde"
und „Antrage" wird weggelassen.
4. In § 7 wird nach dem Wort „begeht", in § 19
Abs. 1 nach dem Wort „dient" und in § 35
Z 2 nach dem Wort „werde" jeweils ein
Beistrich gesetzt.
5. Die Beistriche in § 30 Abs. 3 zweiter Satz
nach dem Wort „dieser", in § 37 a Abs. 5
erster Satz nach dem Wort „ist", in § 51 g
Abs. 2 nach dem Wort „Mitglieder" in § 53 c
Abs. 1 letzter Satz nach dem Ausdruck
„weiblichen Häftlingen" und in § 56 Abs. 2
nach dem Wort „sonstigen" entfallen.
6. Das Won „den" in § 37 Abs. 3 entfällt.
7. Die Jahreszahl „1950" nach der Zitierung
„AVG" in § 51 Abs. 4 und § 56 Abs. 3
entfällt.
8. In folgenden Bestimmungen wird jeweils das
Wort „der" eingefügt
a) in § 3 Abs. 2 vor dem Wort „Bemessung";
b) in § 43 Abs. 1 vor dem Wort „Aufnahme";
c) in § 43 Abs. 2 vor dem Wort „Fällung";
d) in § 51 Abs. 7 vor dem Wort „Einbringung";
e) in § 51 b vor dem Wort „Zustellung".
9. Die folgenden Ausdrücke und Wendungen
werden ersetzt
a) „Verwaltungsstrafrechtes" in der Überschrift
des I. Teils durch „Verwaltungsstrafrechts";
b) „gehörige" in § 2 Abs. 2 durch „gehörende";
c) „im" in § 9 Abs. 7, § 21 Abs. 2, § 31
Abs. 3, § 37 a Abs. 2 Z 1, § 38, § 44 Abs. 2
und 3 Einleitung, § 49 a Abs. 3 Z 5 und
Abs. 9, § 50 Abs. 7 und § 52 durch „in";
d) „Gesetz(es)" in den §§ 10, 23, 24, 51 d
und 53 d Abs. 1 durch „Bundesgesetz
(es)";
e) „derer" in § 17 Abs. 2 und § 31 Abs. 3
durch „deren";
f) „der Fälle" in § 25 Abs. 1 durch „des
Falles";
g) „zum" in § 29 Abs. 1 durch „für das";
h) „eine und dieselbe" in § 30 Abs. 1 durch
„ein und dieselbe";
i) „gegen die Vorschrift des" in § 30 Abs. 4
durch „entgegen";
j) „Festnehmung" in § 27 Abs. 3 Z 3, in der
Überschrift zu § 35, in § 36 Abs. 2, in
§ 37 a Abs. 2 Z 1 und in § 59 Abs. 4 durch
„Festnahme";
k) „Verwaltungsstrafbehörde" in § 36
Abs. 3 zweiter Satz durch „Behörde";
1) „der andere Eheteil" in § 38 durch „sein
Ehegatte";
m) „zeitlich" in § 41 Abs. 2 durch „rechtzeitig";
n) „an" in § 42 Abs. 1 Z 2 durch „zu";
o) „Zuname" in § 44 Abs. 1 Z 2 durch
„Familiennamen" und in § 48 Z 2 durch
„Familienname";
p) „Zunamen" in § 33 Abs. 1 und in § 46
Abs. 2 durch „Familiennamen";
q) „Jugendgerichtsgesetzes 1961" in § 53 e
Abs. 2 durch „Jugendgerichtsgesetzes
1988, BGBl. Nr. 599";
r) „Wehrgesetzes 1978" in § 54 Abs. 3
durch „Wehrgesetzes 1990, BGBl.
Nr. 305";
s) „Verwaltungsvollstreckungsgesetzes" in
§ 54 d Abs. 2 zweiter Satz durch „WG";
t) „Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz"
und „des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes"
durch „AVG"
oder „des AVG";
u) „fordern" in § 62 durch „erfordern";
v) „dies" in § 64 Abs. 4 durch „sie".
10. In § 35, § 42 Abs. 1, § 44 Abs. 3, § 44 a und
§ 45 Abs. 1 wird die Bezeichnung der
Gliederungseinheiten mit Kleinbuchstaben
durch eine solche mit arabischen Ziffern
ersetzt; die Zitierung dieser Gliederungseinheiten
in § 37 a Abs. 2 Z 1 und § 44 Abs. 3 Z 1
wird entsprechend richtiggestellt.
11. In den Verweisungen auf das AVG werden
die sich aus der Wiederverlautbarung des
AVG ergebenden Änderungen bei Gliederungsbezeichnungen
berücksichtigt.
12. § 56 Abs. 1 erhält die dem Entfall (Art. IV)
der Bezugnahme auf § 26 des Musterschutzgesetzes,
BGBl. Nr. 261/1970, entsprechende
sprachliche Fassung.
Artikel VI
Das Verwaltungsstrafgesetz — VStG 1950 wird
mit dem Titel „Verwaltungsstrafgesetz 1991
— VStG" wiederverlautbart.
ABSCHNITT B
Artikel VH
Auf Grund des Art. 49 a B-VG werden in der
Anlage 2 [„Übergangsrecht zum VStG 1950
(VStG-Übergangsrecht 1991)"] Art. II Abs. 3 der
Verwaltungsstrafgesetz-Novelle 1987, BGBl.
Nr. 516, und Art. II des Bundesgesetzes, mit dem
das Verwaltungsstrafgesetz geändert wird, BGBl.
Nr. 358/1990, wiederverlautbart.
Artikel VIII
Es werden folgende Anpassungen vorgenommen
1. Die Worte „Vor dem Inkrafttreten dieses
Bundesgesetzes" in Art. II Abs. 3 der Verwaltungsstrafgesetz-
Novelle 1987 werden durch
die Worte „Vor dem 1. Juli 1988" ersetzt.
2. Die Worte „dieses Bundesgesetzes" im Relativsatz
in Art. II Abs. 3 der Verwaltungsstrafgesetz-
Novelle 1987 werden durch die Worte
„des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 516/1987"
ersetzt.
3. Die Worte „nach der bisherigen Rechtslage"
in Art. II Abs. 2 des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 358/1990 werden durch die Worte
„nach der bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 358/1990 (1. Jänner 1991)
geltenden Rechtslage" ersetzt.