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52_1991 AT

52. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Verwaltungsstrafgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 52. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Verwaltungsstrafgesetzes

ABSCHNITT A

Artikel I

Auf Grund des Art. 49 a B-VG wird in der

Anlage 1 das Verwaltungsstrafgesetz, BGBl.

Nr. 172/1950, wiederverlautbart.

Artikel II

Bei der Wiederverlautbarung werden die Änderungen

und Ergänzungen berücksichtigt, die sich

aus folgenden Rechtsvorschriften ergeben

1. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz

abgeändert wird, BGBl.

Nr. 231/1959, Art I;

2. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz

1950 abgeändert wird, BGBl.

Nr. 218/1960, Art. I;

3. Bundesgesetz, mit dem die Verwaltungsverfahrensgesetze

geändert werden, BGBl.

Nr. 275/1964, Art. III;

4. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz

geändert wird, BGBl.

Nr. 275/1971, Art. I;

5. Kundmachung des Bundeskanzlers über die

Aufhebung des § 17 des Verwaltungsstrafgesetzes

— VStG 1950 durch den Verfassungsgerichtshof,

BGBl. Nr. 188/1976;

6. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz

1950 geändert wird, BGBl.

Nr. 101/1977, Art. I;

7. Kundmachung des Bundeskanzlers über die

Aufhebung des § 19 des Verwaltungsstrafge-

setzes durch den Verfassungsgerichtshof,

BGBl. Nr. 217/1977;

8. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz

1950 geändert wird, BGBl.

Nr. 117/1978, Art. I;

9. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz

— VStG 1950 geändert wird,

BGBl. Nr. 264/1981, Art. I;

10. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz

— VStG 1950 geändert wird,

BGBl. Nr. 176/1983, Art. I;

11. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz

— VStG 1950 geändert wird,

BGBl. Nr. 299/1984, Art. I;

12. Heeresdisziplinarrechtsanpassungsgesetz,

BGBl. Nr. 295/1985, Art. VI;

13. Verwaltungsstrafgesetz-Novelle, BGBl.

Nr. 516/1987, Art. I;

14. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetz

geändert wird, BGBl.

Nr. 358/1990, Art. I.

Artikel III

(1) Die wiederverlautbarte Fassung der folgenden

Bestimmungen ergibt sich aus den nachstehend

angeführten Gesetzesänderungen

(2) Folgende Bestimmungen entfallen infolge

Aufhebung durch die nachstehend angeführten

Gesetzesänderungen

(3) Die Fassung der übrigen wiederverlautbarten

Bestimmungen entspricht noch der Anlage 3 zur

Kundmachung BGBl. Nr. 172/1950.

Artikel IV

§ 56 Abs. 1 ist, soweit er sich auf die Verwaltungsübertretung

des § 26 des Musterschutzgesetzes,

BGBl. Nr. 261/1970, bezieht, durch das Musterschutzgesetz

1990, BGBl. Nr. 437, gegenstandslos

geworden und wird insoweit als nicht mehr geltend

festgestellt.

Artikel V

Es werden folgende Richtigstellungen und

Anpassungen vorgenommen

1. Die Schreibweise von Überschriften, Gliederungsbezeichnungen,

Zahlen und Abkürzungen

wird der heutigen Schreibweise angepaßt.

2. Wendungen wie „die Bestimmungen (Vorschriften)

des" werden durch einfachere

Wendungen ersetzt.

3. Das Endungs-e in den Dativformen „Grade",

„Gesetze", „Tode", „Gerichte", „Abschlusse",

„Zeitpunkte", „Betrage", „Falle",

„Tatbestande", „Verzuge", „Werte", „Verfalle",

„Preise", „Auftrage", „Rechtswege",

„Beistande", „Straferkenntnisse", „Grunde"

und „Antrage" wird weggelassen.

4. In § 7 wird nach dem Wort „begeht", in § 19

Abs. 1 nach dem Wort „dient" und in § 35

Z 2 nach dem Wort „werde" jeweils ein

Beistrich gesetzt.

5. Die Beistriche in § 30 Abs. 3 zweiter Satz

nach dem Wort „dieser", in § 37 a Abs. 5

erster Satz nach dem Wort „ist", in § 51 g

Abs. 2 nach dem Wort „Mitglieder" in § 53 c

Abs. 1 letzter Satz nach dem Ausdruck

„weiblichen Häftlingen" und in § 56 Abs. 2

nach dem Wort „sonstigen" entfallen.

6. Das Won „den" in § 37 Abs. 3 entfällt.

7. Die Jahreszahl „1950" nach der Zitierung

„AVG" in § 51 Abs. 4 und § 56 Abs. 3

entfällt.

8. In folgenden Bestimmungen wird jeweils das

Wort „der" eingefügt

a) in § 3 Abs. 2 vor dem Wort „Bemessung";

b) in § 43 Abs. 1 vor dem Wort „Aufnahme";

c) in § 43 Abs. 2 vor dem Wort „Fällung";

d) in § 51 Abs. 7 vor dem Wort „Einbringung";

e) in § 51 b vor dem Wort „Zustellung".

9. Die folgenden Ausdrücke und Wendungen

werden ersetzt

a) „Verwaltungsstrafrechtes" in der Überschrift

des I. Teils durch „Verwaltungsstrafrechts";

b) „gehörige" in § 2 Abs. 2 durch „gehörende";

c) „im" in § 9 Abs. 7, § 21 Abs. 2, § 31

Abs. 3, § 37 a Abs. 2 Z 1, § 38, § 44 Abs. 2

und 3 Einleitung, § 49 a Abs. 3 Z 5 und

Abs. 9, § 50 Abs. 7 und § 52 durch „in";

d) „Gesetz(es)" in den §§ 10, 23, 24, 51 d

und 53 d Abs. 1 durch „Bundesgesetz

(es)";

e) „derer" in § 17 Abs. 2 und § 31 Abs. 3

durch „deren";

f) „der Fälle" in § 25 Abs. 1 durch „des

Falles";

g) „zum" in § 29 Abs. 1 durch „für das";

h) „eine und dieselbe" in § 30 Abs. 1 durch

„ein und dieselbe";

i) „gegen die Vorschrift des" in § 30 Abs. 4

durch „entgegen";

j) „Festnehmung" in § 27 Abs. 3 Z 3, in der

Überschrift zu § 35, in § 36 Abs. 2, in

§ 37 a Abs. 2 Z 1 und in § 59 Abs. 4 durch

„Festnahme";

k) „Verwaltungsstrafbehörde" in § 36

Abs. 3 zweiter Satz durch „Behörde";

1) „der andere Eheteil" in § 38 durch „sein

Ehegatte";

m) „zeitlich" in § 41 Abs. 2 durch „rechtzeitig";

n) „an" in § 42 Abs. 1 Z 2 durch „zu";

o) „Zuname" in § 44 Abs. 1 Z 2 durch

„Familiennamen" und in § 48 Z 2 durch

„Familienname";

p) „Zunamen" in § 33 Abs. 1 und in § 46

Abs. 2 durch „Familiennamen";

q) „Jugendgerichtsgesetzes 1961" in § 53 e

Abs. 2 durch „Jugendgerichtsgesetzes

1988, BGBl. Nr. 599";

r) „Wehrgesetzes 1978" in § 54 Abs. 3

durch „Wehrgesetzes 1990, BGBl.

Nr. 305";

s) „Verwaltungsvollstreckungsgesetzes" in

§ 54 d Abs. 2 zweiter Satz durch „WG";

t) „Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz"

und „des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes"

durch „AVG"

oder „des AVG";

u) „fordern" in § 62 durch „erfordern";

v) „dies" in § 64 Abs. 4 durch „sie".

10. In § 35, § 42 Abs. 1, § 44 Abs. 3, § 44 a und

§ 45 Abs. 1 wird die Bezeichnung der

Gliederungseinheiten mit Kleinbuchstaben

durch eine solche mit arabischen Ziffern

ersetzt; die Zitierung dieser Gliederungseinheiten

in § 37 a Abs. 2 Z 1 und § 44 Abs. 3 Z 1

wird entsprechend richtiggestellt.

11. In den Verweisungen auf das AVG werden

die sich aus der Wiederverlautbarung des

AVG ergebenden Änderungen bei Gliederungsbezeichnungen

berücksichtigt.

12. § 56 Abs. 1 erhält die dem Entfall (Art. IV)

der Bezugnahme auf § 26 des Musterschutzgesetzes,

BGBl. Nr. 261/1970, entsprechende

sprachliche Fassung.

Artikel VI

Das Verwaltungsstrafgesetz — VStG 1950 wird

mit dem Titel „Verwaltungsstrafgesetz 1991

— VStG" wiederverlautbart.

ABSCHNITT B

Artikel VH

Auf Grund des Art. 49 a B-VG werden in der

Anlage 2 [„Übergangsrecht zum VStG 1950

(VStG-Übergangsrecht 1991)"] Art. II Abs. 3 der

Verwaltungsstrafgesetz-Novelle 1987, BGBl.

Nr. 516, und Art. II des Bundesgesetzes, mit dem

das Verwaltungsstrafgesetz geändert wird, BGBl.

Nr. 358/1990, wiederverlautbart.

Artikel VIII

Es werden folgende Anpassungen vorgenommen

1. Die Worte „Vor dem Inkrafttreten dieses

Bundesgesetzes" in Art. II Abs. 3 der Verwaltungsstrafgesetz-

Novelle 1987 werden durch

die Worte „Vor dem 1. Juli 1988" ersetzt.

2. Die Worte „dieses Bundesgesetzes" im Relativsatz

in Art. II Abs. 3 der Verwaltungsstrafgesetz-

Novelle 1987 werden durch die Worte

„des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 516/1987"

ersetzt.

3. Die Worte „nach der bisherigen Rechtslage"

in Art. II Abs. 2 des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 358/1990 werden durch die Worte

„nach der bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 358/1990 (1. Jänner 1991)

geltenden Rechtslage" ersetzt.

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