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52_1990 AT

52. Verordnung: Aufhebung einer Verordnung über die Einfuhr gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 52. Verordnung: Aufhebung einer Verordnung über die Einfuhr gefährdeter Arten freilebender Tiere und Pflanzen

Auf Grund des § 8 Abs. 8 des Bundesgesetzes vom

1. Juli 1981, BGBl. Nr. 189/1982, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 366/1989 zur

Durchführung des Übereinkommens vom 3. März

1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten

Arten freilebender Tiere und Pflanzen, BGBl.

Nr. 188/1982, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten vom 7. August 1989,

BGBl. Nr. 421, über die Einfuhr gefährdeter Arten

freilebender Tiere und Pflanzen tritt außer Kraft.

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