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52_1972 AT

52. Verordnung: Abänderung des Anhanges zur Handelskammerwahlordnung (Wahlkatalog)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 52. Verordnung: Abänderung des Anhanges zur Handelskammerwahlordnung (Wahlkatalog)

Auf Grund des Handelskammergesetzes, BGBl.

Nr. 182/1946, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 208/1969 insbesondere dessen §§ 46

und 79, wird verordnet

Der Anhang (Wahlkatalog) zur Verordnung

des Bundesministers für Handel, Gewerbe und

Industrie, BGBl. Nr. 364/1969, in der Fassung

der Verordnung BGBl. Nr. 363/1970 über die

Wahlen der Organe der nach dem Handelskammergesetz

gebildeten Organisationen wird

abgeändert wie folgt

1. Im § 1 Abschnitt I ist (bei der Z. 11 im Bereich

der Kammer der gewerblichen Wirtschaft

für Vorarlberg an Stelle der Mandatszahl 9 die

Zahl (2) zu setzen.

2. Im § 1 Abschnitt V ist bei der Z. 10 im Bereich

der Kammer der gewerblichen Wirtschaft

für Burgenland1 an Stelle der Mandatszahl (5) die

Zahl 9 zu setzen.

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