52_1972
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52. Verordnung: Abänderung des Anhanges zur Handelskammerwahlordnung (Wahlkatalog)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 52. Verordnung: Abänderung des Anhanges zur Handelskammerwahlordnung (Wahlkatalog)
1972_52_0 52. Verordnung: Abänderung des Anhanges zur Handelskammerwahlordnung (Wahlkatalog)
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Auf Grund des Handelskammergesetzes, BGBl.
Nr. 182/1946, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 208/1969 insbesondere dessen §§ 46
und 79, wird verordnet
Der Anhang (Wahlkatalog) zur Verordnung
des Bundesministers für Handel, Gewerbe und
Industrie, BGBl. Nr. 364/1969, in der Fassung
der Verordnung BGBl. Nr. 363/1970 über die
Wahlen der Organe der nach dem Handelskammergesetz
gebildeten Organisationen wird
abgeändert wie folgt
1. Im § 1 Abschnitt I ist (bei der Z. 11 im Bereich
der Kammer der gewerblichen Wirtschaft
für Vorarlberg an Stelle der Mandatszahl 9 die
Zahl (2) zu setzen.
2. Im § 1 Abschnitt V ist bei der Z. 10 im Bereich
der Kammer der gewerblichen Wirtschaft
für Burgenland1 an Stelle der Mandatszahl (5) die
Zahl 9 zu setzen.