Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
52_1962 AT

52. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten von Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 52. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten von Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich.

Auf Grund des § 1 a des Bundesangestellten-

Krankenversicherungsgesetzes 1937, BGBl. Nr. 94,

in der Fassung des § 487 Abs. 1 des Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955,

wird verordnet

Mit Wirksamkeit vom 1. März 1962 werden

die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der Marktgemeinden

Sollenau, Politischer Bezirk Wiener

Neustadt, und Echsenbach, Politischer Bezirk

Zwettl, auf die die Gemeindebeamtendienstordnung

1960, LGBl, für das Land Niederösterreich

Nr. 233, Anwendung findet, in die Krankenversicherung

der Bundesangestellten bei der Krankenversicherungsanstalt

der Bundesangestellten

einbezogen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →