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52_1957 AT

52. Kundmachung: Mitgliedschaft weiterer Staaten zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 52. Kundmachung: Mitgliedschaft weiterer Staaten zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen sind bis zum 1. Dezember

1956 folgende weitere Staaten Vertragspartner

des Protokolls vom 12. November 1947, betreffend

die Abänderung des in Genf am 12. September

1923 abgeschlossenen Übereinkommens

zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes

von unzüchtigen Veröffentlichungen,

BGBl. Nr. 192/1950, geworden

Rumänien am 2. November 1950,

Polen am 21. Dezember 1950,

Irland am 28. Feber 1952,

Luxemburg am 14. März 1955.

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