52_1957
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52. Kundmachung: Mitgliedschaft weiterer Staaten zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 52. Kundmachung: Mitgliedschaft weiterer Staaten zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen.
1957_52_0 52. Kundmachung: Mitgliedschaft weiterer Staaten zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf abgeschlossenen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen.
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen sind bis zum 1. Dezember
1956 folgende weitere Staaten Vertragspartner
des Protokolls vom 12. November 1947, betreffend
die Abänderung des in Genf am 12. September
1923 abgeschlossenen Übereinkommens
zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes
von unzüchtigen Veröffentlichungen,
BGBl. Nr. 192/1950, geworden
Rumänien am 2. November 1950,
Polen am 21. Dezember 1950,
Irland am 28. Feber 1952,
Luxemburg am 14. März 1955.