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52_1948 AT

52. Bundesgesetz: 4. Preisregelungsgesetznovelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 52. Bundesgesetz: 4. Preisregelungsgesetznovelle.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Im § 5, Abs. (1), des Gesetzes vom 17. Juli

1945, St. G. Bl. Nr. 89, mit dem grundsätzliche

Bestimmungen über die Preisregelung erlassen

werden (Preisregelungsgesetz — PrRG) in der derzeit

geltenden Fassung sind die Worte „31. März.

1948" durch die Worte „31. Mai 1948" zu

ersetzen.

Artikel II.

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 1948 in

Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Inneres im Einvernehmen

mit den beteiligten Bundesministerien

betraut.

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