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529_1990 AT

529. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 529. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Finnland am 4. Juli 1990 seine

Annahmeurkunde zum Europäischen Übereinkommen

betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

(BGBl. Nr. 417/1971, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches BGBl. Nr. 2/1990) hinterlegt.

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