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529_1983 AT

529. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 529. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

Auf Grund des § 14 Abs. 7 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 18/1975,

in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 337/1981 und 570/1981 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

vom 11. Dezember 1979, BGBl. Nr. 509, zur

Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 532/1980, 131/1981, 418/1981,

210/1982 und 271/1983 wird wie folgt geändert

Im § 2 Abs. 2 lit. b wird nach dem Wort „Wullowitz"

anstelle des Strichpunktes ein Beistrich

gesetzt und angefügt: „Obernberg (nur als Grenzübergangsstelle);".

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