529_1978
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529. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinde Bischofshofen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 529. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinde Bischofshofen
1978_529_0 529. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinde Bischofshofen
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Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975
wird verordnet
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes
der B 164 Hochkönig Straße wird das aus der
Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für
die spätere Führung der B 164 Hochkönig Straße
in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet
erklärt.