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529_1976 AT

529. Erklärung der Republik Österreich über die Zurücknahme des Zollzugeständnisses bei Tarifnummer 85.21 A 1 gemäß Artikel XXVIII Absatz 5 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 529. Erklärung der Republik Österreich über die Zurücknahme des Zollzugeständnisses bei Tarifnummer 85.21 A 1 gemäß Artikel XXVIII Absatz 5 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)

Der Nationalrat hat beschlossen

Die Abgabe der nachstehenden Erklärung der Republik Österreich wird genehmigt.

Der Bundespräsident gibt im Namen der Republik

Österreich gemäß Artikel XXVIII Absatz

5 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens

folgende Erklärung ab

Das in der „Liste XXXII — Österreich" enthaltene

Zollzugeständnis bei Tarifnummer

85.21 A Elektronenlampen und -röhren

1 — Kathodenstrahlröhren, Fernsehbildröhren

und Fernsehbildaufnahmeröhren

5,— S für ein Stück

wird von Österreich zurückgenommen.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung

wurde am 1. September 1976 im Sekretariat des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens

(GATT) hinterlegt.

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