529_1976
AT
529. Erklärung der Republik Österreich über die Zurücknahme des Zollzugeständnisses bei Tarifnummer 85.21 A 1 gemäß Artikel XXVIII Absatz 5 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 529. Erklärung der Republik Österreich über die Zurücknahme des Zollzugeständnisses bei Tarifnummer 85.21 A 1 gemäß Artikel XXVIII Absatz 5 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)
1976_529_0 529. Erklärung der Republik Österreich über die Zurücknahme des Zollzugeständnisses bei Tarifnummer 85.21 A 1 gemäß Artikel XXVIII Absatz 5 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)
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Der Nationalrat hat beschlossen
Die Abgabe der nachstehenden Erklärung der Republik Österreich wird genehmigt.
Der Bundespräsident gibt im Namen der Republik
Österreich gemäß Artikel XXVIII Absatz
5 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
folgende Erklärung ab
Das in der „Liste XXXII — Österreich" enthaltene
Zollzugeständnis bei Tarifnummer
85.21 A Elektronenlampen und -röhren
1 — Kathodenstrahlröhren, Fernsehbildröhren
und Fernsehbildaufnahmeröhren
5,— S für ein Stück
wird von Österreich zurückgenommen.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung
wurde am 1. September 1976 im Sekretariat des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
(GATT) hinterlegt.