529_1974
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529. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 529. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1974_529_0 529. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
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Auf Grund des § 100 des Kartellgesetzes, BGBl.
Nr. 460/1972, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember
1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe
von Preisempfehlungen untersagt wird, in der
Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 495/1973
wird wie folgt geändert
§ 3 hat zu lauten
„§ 3. Diese Verordnung verliert mit 30. September
1975 ihre Wirksamkeit."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 30. September
1974 in Kraft.