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529_1974 AT

529. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 529. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

Auf Grund des § 100 des Kartellgesetzes, BGBl.

Nr. 460/1972, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember

1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe

von Preisempfehlungen untersagt wird, in der

Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 495/1973

wird wie folgt geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. Diese Verordnung verliert mit 30. September

1975 ihre Wirksamkeit."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 30. September

1974 in Kraft.

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