528_1993
AT
528. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 528. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
1993_528_0 528. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
Originalquelle öffnen
Der Nationalrat hat beschlossen
Das Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden, BGBl. Nr. 467/1992, wird wie folgt geändert
Im Art. III tritt an die Stelle des für das Außerkrafttreten bestimmten „31. Juli 1993" der „31. Juli 1995".