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528_1993 AT

528. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 528. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug getroffen werden, BGBl. Nr. 467/1992, wird wie folgt geändert

Im Art. III tritt an die Stelle des für das Außerkrafttreten bestimmten „31. Juli 1993" der „31. Juli 1995".

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