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528_1987 AT

528. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Marktgemeinde Saxen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 528. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Marktgemeinde Saxen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3

Donau Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

Saxen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 193,739 (alt), führt sodann nach Süden in Richtung

Donau und bindet bei km 194,119 (alt) wieder

in die bestehende Trasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen

Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde

Saxen aufliegenden Planunterlagen im

Maßstab 1 : 2500 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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