528. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Marktgemeinde Saxen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3
Donau Straße wird im Bereich der Marktgemeinde
Saxen wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 193,739 (alt), führt sodann nach Süden in Richtung
Donau und bindet bei km 194,119 (alt) wieder
in die bestehende Trasse ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde
Saxen aufliegenden Planunterlagen im
Maßstab 1 : 2500 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.