527. Verordnung: Aufhebung bestimmter Verordnungen der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Gesetzestext (1 Artikel)
ber die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677/1977, wird verordnet
Die Verordnung der Bundesregierung vom 31. Jänner 1989 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Exekutivsekretariat sowie die Bediensteten des Exekutivsekretariats der Verhandlungen über Vertrauens- und sicherheitsbildende
Maßnahmen, welche im Rahmen der KSZE stattfinden, BGBl, Nr. 83/1989, und die Verordnung der Bundesregierung vom 31. Jänner 1989 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, den Administrator, das Büro des Administrators sowie die Bediensteten des Büros des Administrators der Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa, welche im Rahmen des KSZE-Prozesses stattfinden, BGBl. Nr. 84/1989, werden aufgehoben.