Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
527_1975 AT

527. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zu Regelungen über Wohnhygiene (Wohnhygienegesetz)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 527. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zu Regelungen über Wohnhygiene (Wohnhygienegesetz)

Gemäß Art. 138 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

§ 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird folgender Rechtssatz

kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof

die Feststellung seines Erkenntnisses vom

24. Juni 1975, K II-1/74-27 — dem Bundeskanzleramt

zugestellt am 5. September 1975 —

zusammengefaßt hat

Die gesetzliche Regelung der Gewährung von

Unterkunft, der Verwendung von zu Wohnzwecken

benützten Räumen sowie der Haltung

von Nutztieren in solchen Räumen unter dem

Gesichtspunkt der Abwehr von gesundheitlichen

Gefahren ist eine Angelegenheit des Gesundheitswesens

im Sinne des Art. 10 Abs. 1 Z. 12 B-VG.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →