526_1984
AT
526. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 526. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
1984_526_0 526. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, in
der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 144/
1975 und 603/1981 wird verordnet
Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung
des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des Patentwesens vom
3. Feber 1984 und vom 28. September 1984, mit
denen die Ausführungsordnung zum Vertrag über
die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 in der Fassung
BGBl. Nr. 525/1984) geändert wird, hat
dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im
Österreichischen Patentamt (1010 Wien, Kohlmarkt
8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden
aufgelegt werden.