Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
526_1984 AT

526. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 526. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, in

der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 144/

1975 und 603/1981 wird verordnet

Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung

des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit

auf dem Gebiet des Patentwesens vom

3. Feber 1984 und vom 28. September 1984, mit

denen die Ausführungsordnung zum Vertrag über

die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet

des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 in der Fassung

BGBl. Nr. 525/1984) geändert wird, hat

dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im

Österreichischen Patentamt (1010 Wien, Kohlmarkt

8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden

aufgelegt werden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →