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526_1975 AT

526. Verordnung: Änderung der Bundes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 526. Verordnung: Änderung der Bundes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung

Auf Grund des Abschnittes I, insbesondere der

§§ 7, 11 Abs. 4, 13 Abs. 5 und 22 Abs. 7 des Bundes-

Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/

1967, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 284/1971 und 363/1975 wird verordnet

Die Bundes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung,

BGBl. Nr. 35/1968, wird wie folgt geändert

1. Der Kurztitel erhält folgenden Wortlaut

„(Bundes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung

— PVGO)"

2. Die Promulgationsklausel hat zu lauten

„Auf Grund des Abschnittes I, insbesondere

der §§ 7, 11 Abs. 4, 13 Abs. 5 und 22 Abs. 7

des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl.

Nr. 133/1967, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 284/1971 und 363/1975 wird verordnet:"

3. Im § 30 ist der Klammerausdruck „(§ 20

Abs. 9 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes)"

durch den Klammerausdruck „(§ 20 Abs. 13 des

Bundes-Personalvertretungsgesetzes)" zu ersetzen.

4. § 32 hat zu entfallen.

5. Der bisherige § 33 erhält die Bezeichnung

§ 32.

6. Der bisherige § 34 erhält die Bezeichnung

§ 33.

7. § 34 Abs. 2 und die Absatzbezeichnung vor

§ 34 Abs. 1 haben zu entfallen.

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