525. Vereinbarung (M50) zwischen den für das ADR zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und Belgien und dem Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen der Klasse 2
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
Abweichend von den Vorschriften der Anlagen A und B des ADR dürfen Gase unter den folgenden
Bedingungen im internationalen Straßenverkehr befördert werden
(1) Die Beförderung von Gasen der Klasse 2 ist den Bestimmungen des Dokuments
TRANS/WP.15/139 – „Entwurf der am 1. Jänner 1997 in Kraft tretenden Änderungen zu den Anlagen A
und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße (ADR)“ – wie sie von der Arbeitsgruppe für die Beförderung von gefährlichen Gütern bei der 54.,
55., 56. und 58. Sitzung angenommen und durch die Vereinten Nationen veröffentlicht wurden, unterstellt.
(2) Alle übrigen entsprechenden Vorschriften des ADR, die nicht durch das Dokument
TRANS/WP.15/139 abgedeckt sind, sind einzuhalten.
(3) Zusätzlich zu den erforderlichen Angaben hat der Absender im Beförderungspapier zu vermerken
„Beförderung vereinbart nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR.“
(4) Eine Kopie des Dokuments TRANS/WP.15/139 muß an Bord der Beförderungseinheit mitgeführt
werden.
(5) Diese multilaterale Vereinbarung gilt für Beförderungen zwischen jenen Vertragsstaaten des
ADR, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben, bis zum Tag des Inkrafttretens der Änderung der
Anlagen A und B des ADR, wie sie in Dokument TRANS/WP.15/139 angeführt sind oder bis zum
1. Juni 2001, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
Bonn, am 20. Juni 1996
Die für das ADR zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland
Für den Bundesminister für Verkehr
Giemula
Brüssel, am 24. Juni 1996
Die für das ADR zuständige Behörde Belgiens
H. Courtois
Wien, am 2. August 1996
Für den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst der Republik Österreich
i. V. Dr. Stolz
Die Vereinbarung ist für Österreich mit 2. August 1996 in Kraft getreten.
Vranitzky