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525_1988 AT

525. Verordnung: Änderung der Verordnung über das Wasch- und Putzzeuggeld der Zivildienstleistenden für die Pflege ihrer Kleidung und für den sonstigen persönlichen Bedarf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 525. Verordnung: Änderung der Verordnung über das Wasch- und Putzzeuggeld der Zivildienstleistenden für die Pflege ihrer Kleidung und für den sonstigen persönlichen Bedarf

Auf Grund des § 25 Abs. 1 Z 5 sowie des § 30 des

Zivildienstgesetzes, BGBl. Nr. 679/1986, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres

vom 17. Juni 1982, BGBl. Nr. 302, über das Wasch-

und Putzzeuggeld der Zivildienstleistenden für die

Pflege ihrer Kleidung und für den sonstigen persönlichen

Bedarf wird wie folgt geändert

1. Im § 1 Abs. 1 ist der Betrag von 115 S durch

145 S zu ersetzen.

2. Im § 3 Z 1 ist der Betrag von 400 S durch

500 S zu ersetzen.

3. Im § 3 Z 2 ist in lit. a der Betrag von 80 S

durch 100 S und in lit. b der Betrag von 180 S

durch 225 S zu ersetzen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1988 in

Kraft.

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