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525_1980 AT

525. Verordnung: Arbeitslosenversicherungsbeitrag

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 525. Verordnung: Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Auf Grund des § 61 Abs. 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1977, BGBl. Nr. 609, in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 546/

1978 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen und mit Zustimmung des

Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (§ 61

Abs. 1 und 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

1977) wird mit dem Beginn des Beitragszeitraumes

Jänner 1981 auf 2,6 vH erhöht.

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