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525_1979 AT

525. Verordnung: Änderung der Zollgesetz-Durchführungsverordnung 1973

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 525. Verordnung: Änderung der Zollgesetz-Durchführungsverordnung 1973

Auf Grund der §§ 127 Abs. 2 und 188 Abs. 2

und 4 des Zollgesetzes 1955, BGBl. Nr. 129, in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 527/

1974 wird verordnet

Artikel I

Die Zollgesetz-Durchführungsverordnung 1973,

BGBl. Nr. 476/1972, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 640/1977 und 635/1978

wird wie folgt geändert

1. § 12 hat zu lauten:"

§ 12.

Zu § 27 Abs. 2 des Zollgesetzes 1955

Zwischenauslandsverkehre auf der Straße werden

bewilligt

a) zwischen den Grenzzollämtern in den Bereichen

der Finanzlandesdirektionen für

Salzburg, für Tirol und für Vorarlberg;

b) zwischen den Grenzzollämtern im Bereich

der Finanzlandesdirektion für Steiermark

einerseits und den Zollämtern Rabenstein

und Grablach im Bereich der Finanzlandesdirektion

für Kärnten andererseits, wenn

die Verbindungen auf den Bundesstraßen

70 (Packer Straße) und 77 (Sobother

Straße) zwischen den Bundesländern

Steiermark und Kärnten gesperrt sind."

2. § 19 hat zu lauten

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 198C

in Kraft.

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