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524_2003 AT

524. Verordnung: Änderung der Handelsstatistikverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 524. Verordnung: Änderung der Handelsstatistikverordnung – HStatVO

Auf Grund der §§ 1 und 11 Abs. 2 des Handelsstatistischen Gesetzes 1995, BGBl. Nr. 173/1995, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2001, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Schwellenwerte bei der handelsstatistischen

Anmeldung, BGBl. II Nr. 386/2001, wird wie folgt geändert

1. In § 2 wird die Betragsangabe „200000 Euro“ durch „250000 Euro“ ersetzt.

2. In § 3 wird die Betragsangabe „4 Millionen Euro“ durch „5 Millionen Euro“ ersetzt.

3. Dem § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) Die §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 524/2003 treten mit 1. Jänner 2004

in Kraft.“

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