524_1982
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524. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zulassung von Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermitteln bei Lebensmitteln und Verzehrprodukten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 524. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zulassung von Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermitteln bei Lebensmitteln und Verzehrprodukten
1982_524_0 524. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zulassung von Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermitteln bei Lebensmitteln und Verzehrprodukten
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Auf Grund des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl.
Nr. 86, insbesondere der §§ 10, 12 und 13, wird
verordnet
Artikel I
Die Verordnung, BGBl. Nr. 308/1979, über die
Zulassung von Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs-
und Geliermitteln bei Lebensmitteln und
Verzehrprodukten wird wie folgt geändert
1. § 2 Abs. 3 hat zu lauten
„(3) Die Zulassung der in Anlage 2 unter Z 8.7
und 8.8 genannten modifizierten Stärken gilt bis
31. Dezember 1985."
2: § 8 Abs. 3 hat zu lauten
„(3) Lebensmittel, die gemäß Anlage 2 Z 8.7 und
8.8 mit modifizierten Stärken versetzt wurden, dürfen,
wenn sie bis zum 31. Dezember 1985 in Verkehr
gebracht worden sind, bis 31. Dezember 1986
in Verkehr belassen werden."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1983 in
Kraft.