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524_1982 AT

524. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zulassung von Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermitteln bei Lebensmitteln und Verzehrprodukten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 524. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zulassung von Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermitteln bei Lebensmitteln und Verzehrprodukten

Auf Grund des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl.

Nr. 86, insbesondere der §§ 10, 12 und 13, wird

verordnet

Artikel I

Die Verordnung, BGBl. Nr. 308/1979, über die

Zulassung von Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs-

und Geliermitteln bei Lebensmitteln und

Verzehrprodukten wird wie folgt geändert

1. § 2 Abs. 3 hat zu lauten

„(3) Die Zulassung der in Anlage 2 unter Z 8.7

und 8.8 genannten modifizierten Stärken gilt bis

31. Dezember 1985."

2: § 8 Abs. 3 hat zu lauten

„(3) Lebensmittel, die gemäß Anlage 2 Z 8.7 und

8.8 mit modifizierten Stärken versetzt wurden, dürfen,

wenn sie bis zum 31. Dezember 1985 in Verkehr

gebracht worden sind, bis 31. Dezember 1986

in Verkehr belassen werden."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1983 in

Kraft.

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