524. Abmachungen zwischen den Vereinten Nationen und der österreichischen Bundesregierung betreffend das von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa in Villach veranstaltete Seminar über Umweltverträglichkeitsprüfung (Notenwechsel)
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
Büro der
Vereinten Nationen in Genf
Der Generaldirektor
Genf, am 27. Juli 1975
G/LE 311/21 (Austria)
AT/AB
Sehr geehrter Herr!
Ich beehre mich, Ihnen nachstehend den Text
der Abmachungen zwischen den Vereinten Nationen
und der Österreichischen Bundesregierung
(im folgenden als „Regierung" bezeichnet) im
Zusammenhang mit dem von der Wirtschaftskommission
der Vereinten Nationen für Europa
über Einladung der Regierung vom 24. bis
29. September 1979 in Villach veranstalteten
Seminar über Umweltverträglichkeitsprüfung zu
übermitteln.
„ABMACHUNGEN ZWISCHEN DEN
VEREINTEN NATIONEN UND DER
ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG
BETREFFEND DAS VON DER
WIRTSCHAFTSKOMMISSION DER
VEREINTEN NATIONEN FÜR EUROPA
IN DER ZEIT VOM 24. - 29. SEPTEMBER
1979 IN VILLACH VERANSTALTETE
SEMINAR ÜBER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG.
1. Die Teilnehmer an dem Seminar werden
durch den Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission
der Vereinten Nationen für Europa
in Übereinstimmung mit den Verfahrensregeln
dieser Kommission und ihrer Unterorgane eingeladen.
2. Die Regierung wird dafür sorgen, daß die
Personen, deren Teilnahme durch die Vereinten
Nationen genehmigt ist, bei ihren Reisen zu und
von dem Seminar nicht behindert werden, und
wird die für diese Personen erforderlichen
Sichtvermerke rasch und gebührenfrei erteilen.
Das Übereinkommen über die Privilegien und
Immunitäten der Vereinten Nationen vom 13.
Feber 1946 findet Anwendung.
3. Gemäß Operativparagraph 5 der von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen
am 17. Dezember 1976 verabschiedeten Resolution
31/140 (I), welche vorsieht, daß eine Regierung,
die eine Einladung zur Abhaltung einer
Tagung innerhalb ihres Staatsgebietes ausspricht,
die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten trägt,
ist die Regierung bereit, den Vereinten Nationen
die Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Flughafengebühren
für die an dem Seminar teilnehmenden
UN-Beamten wie auch die Kosten für
Luftfracht oder Übergewicht für Dokumente
oder Ausrüstungsmaterial, welche allenfalls von
Genf nach Villach und zurück transportiert
werden müssen, zu ersetzen.
4. Der genaue durch die Regierung zu ersetzende
Betrag wird durch die Vereinten Nationen
ermittelt und eine Abrechnung mit Belegen an
die Regierung zur Zahlung innerhalb von 3 Monaten
übermittelt werden.
5. Die Regierung wird für das Seminar entsprechende
Einrichtungen einschließlich Personal,
Räumlichkeiten und Büromaterial, wie sie
im Anhang näher beschrieben werden, zur Verfügung
stellen.
6. Die Regierung wird die Vereinten Nationen
und ihr Personal hinsichtlich aller gegen die
Vereinten Nationen gerichteten Klagen, Forderungen
oder anderer Inanspruchnahmen wegen
Schäden an den während des Seminars benützten
Einrichtungen, wegen dritten Personen zugefügten
Schäden oder Beschädigungen an Personen
oder Sachen oder auf Grund der Beschäftigung
von örtlichem Personal klag- und schadlos halten.
7. Die Räume, Büros und dazugehörigen Räumlichkeiten
und Einrichtungen, die dem Seminar
von Seiten der Regierung zur Verfügung gestellt
werden, bilden den Seminarbereich, welcher
als UN-Gebiet im Sinne des Art. II, Abs. 3 des
Übereinkommens vom 13. Feber 1946 anzusehen
ist.
8. Die Regierung wird die lokalen Sicherheitsbehörden
von der Abhaltung des Seminars
informieren und angemessenen Polizeischutz anfordern."
Ich beehre mich vorzuschlagen, daß diese
Note und Ihre bestätigende Antwortnote ein
Abkommen zwischen den Vereinten Nationen
und der Österreichischen Bundesregierung darstellen,
das mit Datum Ihrer Antwortnote in
Kraft tritt und für die Dauer des oben angeführten
Seminars sowie für jene zusätzliche Zeit
gültig bleibt, die zu dessen Vorbereitung und
Abwicklung erforderlich ist.
Luigi Cottafavi
Generaldirektor
Exzellenz
Herrn Erik Nettel,
Botschafter,
Ständige Vertretung Österreichs beim Büro der
Vereinten Nationen in Genf
9—11 rue de Varembé
1211 Genève 20.
Anhang
EINRICHTUNGEN UND HILFSMITTEL
DIE VON DER GASTGEBENDEN REGIERUNG
FÜR DAS SEMINAR ÜBER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG
(VILLACH, 24. bis 29. SEPTEMBER 1979)
ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN
I. RÄUMLICHKEITEN
— Ein Sitzungssaal für 150 Personen mit Schreibtischen
für 120 Personen, sowie mit einer
Anlage für Simultanübersetzung und Filmvorführungen
— ein kleiner Saal für 50 Personen
— ein Büro für den Präsidenten und Vizepräsidenten
— ein Büro für den ECE-Direktor
— ein Büro für ECE-Beamte
— ein Büro für ECE-Sekretärinnen
— ein Saal für Übersetzer
— ein Saal für Stenotypistinnen
— ein Saal für die Verteilung von Dokumenten
II. BÜROAUSSTATTUNG
— elektrische Schreibmaschinen mit englischer,
französischer und russischer Tastatur, und
zwar 3 englische, 1 französische und 1 russische,
die von Genf nach Villach gebracht
werden
— Geräte für die Vervielfältigung von Dokumenten
(Abziehmaschinen usw.)
— Geräte für die Vorführung von Filmen,
Diapositiven und Tabellen
— Schreibpapier mit dem Briefkopf des Seminars
für die Konferenzsaaldokumente, Tinte,
Matrizen und sonstiges Büromaterial
— Schilder mit der Bezeichnung der Länder,
Internationaler Organisationen und der Gäste
des Gastlandes sowie der Funktionäre, die
auf den Tischen im Konferenzsaal aufgestellt
werden, sind von den Vereinten Nationen
zur Verfügung zu stellen
— ein Fotokopiergerät
III. ÖRTLICHES PERSONAL
— ein für Organisationsfragen und die Vertretung
des Gastlandes zuständiger Verbindungsbeamter
— 6 Dolmetscher, davon 2 für Englisch, 2 für
Französisch und 2 für Russisch
— 3 Stenotypistinnen, davon 1 für Englisch,
1 für Französisch und 1 für Russisch
— ein Konferenzsaalbediensteter, der für den
Konferenzsaal sowie für technische Einrichtungen
und die Verteilung von Dokumenten
zuständig ist (mit Kenntnis der englischen
und französischen Sprache)
— ein Bote
— ein Bediensteter in der Rezeption, zuständig
für praktische Informationen und Dokumentationen,
die von Seminarteilnehmern benötigt
werden
— ein Team für die Vervielfältigung und die
Zusammenstellung von Dokumenten
— 3 Bedienstete für die Anmeldung in englischer,
französischer und russischer Sprache (nur
für den 1. Tag)
IV. PERSONAL DER VEREINTEN
NATIONEN
— 3 Beamte des Höheren Dienstes
— 2 Sekretärinnen
— 3 Übersetzer/Korrektoren davon 1 für Englisch,
1 für Französisch und 1 für Russisch
— 3 Stenotypistinnen, davon 1 für Englisch,
1 für Französisch und 1 für Russisch, welche
den Übersetzern zur Verfügung stehen.
V. FINANZIELLE BESTIMMUNGEN
— Reisekosten, Tagesgebühren und weitere Ausgaben
in diesem Zusammenhang für Angehörige
des ECE-Sekretariats
— Vorkehrungen für den Transport von Dokumenten,
die beim Seminar benötigt werden
VI. DIVERSES
— Flaggen der Vereinten Nationen und des
Gastlandes
— Restaurant und Cafeteria
— vom örtlichen Personal zu leistende Überstunden
Ständige Vertretung Österreichs
beim Büro der Vereinten
Nationen in Genf
Zl. 6218-A/79
Beilage
Genf, am 12. September 1979
Sehr geehrter Herr!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note
G/LE 311/21 (Austria), AT/AB vom 27. Juli
1979 zu bestätigen, die den Text der Abmachungen
zwischen der Österreichischen Bundesregierung
(im folgenden als „Regierung" bezeichnet) und
den Vereinten Nationen im Zusammenhang mit
dem von der Wirtschaftskommission der Vereinten
Nationen für Europa über Einladung der
Regierung vom 24. bis 29. September 1979 in
Villach veranstalteten Seminar über Umweltverträglichkeitsprüfung
enthält.
Der Text dieser Abmachungen lautet wie
folgt
„ABMACHUNGEN ... (es folgt der weiters
Text der Übersetzung der Eröffnungsnote in
deutscher Sprache) ... anfordern."
Ich beehre mich zu bestätigen, daß Ihre Note
und meine Antwortnote ein Abkommen zwischen
der Österreichischen Bundesregierung und
den Vereinten Nationen darstellen, das mit dem
Datum dieser Antwortnote in Kraft tritt und
für die Dauer des oben angeführten Seminars
sowie für jene zusätzliche Zeit gültig bleibt, die
zu dessen Vorbereitung und Abwicklung erforderlich
ist.
Winfried Lang
Geschäftsträger a. i.
Herrn
Luigi Cottafavi
Generaldirektor des Büros
der Vereinten Nationen in Genf
Anhang
EINRICHTUNGEN ... (es folgt der weitere
Text der Übersetzung des Anhanges in deutscher
Sprache) ... Überstunden