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524_1979 AT

524. Abmachungen zwischen den Vereinten Nationen und der österreichischen Bundesregierung betreffend das von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa in Villach veranstaltete Seminar über Umweltverträglichkeitsprüfung (Notenwechsel)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 524. Abmachungen zwischen den Vereinten Nationen und der österreichischen Bundesregierung betreffend das von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa in Villach veranstaltete Seminar über Umweltverträglichkeitsprüfung (Notenwechsel)

(Übersetzung)

Büro der

Vereinten Nationen in Genf

Der Generaldirektor

Genf, am 27. Juli 1975

G/LE 311/21 (Austria)

AT/AB

Sehr geehrter Herr!

Ich beehre mich, Ihnen nachstehend den Text

der Abmachungen zwischen den Vereinten Nationen

und der Österreichischen Bundesregierung

(im folgenden als „Regierung" bezeichnet) im

Zusammenhang mit dem von der Wirtschaftskommission

der Vereinten Nationen für Europa

über Einladung der Regierung vom 24. bis

29. September 1979 in Villach veranstalteten

Seminar über Umweltverträglichkeitsprüfung zu

übermitteln.

„ABMACHUNGEN ZWISCHEN DEN

VEREINTEN NATIONEN UND DER

ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG

BETREFFEND DAS VON DER

WIRTSCHAFTSKOMMISSION DER

VEREINTEN NATIONEN FÜR EUROPA

IN DER ZEIT VOM 24. - 29. SEPTEMBER

1979 IN VILLACH VERANSTALTETE

SEMINAR ÜBER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG.

1. Die Teilnehmer an dem Seminar werden

durch den Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission

der Vereinten Nationen für Europa

in Übereinstimmung mit den Verfahrensregeln

dieser Kommission und ihrer Unterorgane eingeladen.

2. Die Regierung wird dafür sorgen, daß die

Personen, deren Teilnahme durch die Vereinten

Nationen genehmigt ist, bei ihren Reisen zu und

von dem Seminar nicht behindert werden, und

wird die für diese Personen erforderlichen

Sichtvermerke rasch und gebührenfrei erteilen.

Das Übereinkommen über die Privilegien und

Immunitäten der Vereinten Nationen vom 13.

Feber 1946 findet Anwendung.

3. Gemäß Operativparagraph 5 der von der

Generalversammlung der Vereinten Nationen

am 17. Dezember 1976 verabschiedeten Resolution

31/140 (I), welche vorsieht, daß eine Regierung,

die eine Einladung zur Abhaltung einer

Tagung innerhalb ihres Staatsgebietes ausspricht,

die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten trägt,

ist die Regierung bereit, den Vereinten Nationen

die Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Flughafengebühren

für die an dem Seminar teilnehmenden

UN-Beamten wie auch die Kosten für

Luftfracht oder Übergewicht für Dokumente

oder Ausrüstungsmaterial, welche allenfalls von

Genf nach Villach und zurück transportiert

werden müssen, zu ersetzen.

4. Der genaue durch die Regierung zu ersetzende

Betrag wird durch die Vereinten Nationen

ermittelt und eine Abrechnung mit Belegen an

die Regierung zur Zahlung innerhalb von 3 Monaten

übermittelt werden.

5. Die Regierung wird für das Seminar entsprechende

Einrichtungen einschließlich Personal,

Räumlichkeiten und Büromaterial, wie sie

im Anhang näher beschrieben werden, zur Verfügung

stellen.

6. Die Regierung wird die Vereinten Nationen

und ihr Personal hinsichtlich aller gegen die

Vereinten Nationen gerichteten Klagen, Forderungen

oder anderer Inanspruchnahmen wegen

Schäden an den während des Seminars benützten

Einrichtungen, wegen dritten Personen zugefügten

Schäden oder Beschädigungen an Personen

oder Sachen oder auf Grund der Beschäftigung

von örtlichem Personal klag- und schadlos halten.

7. Die Räume, Büros und dazugehörigen Räumlichkeiten

und Einrichtungen, die dem Seminar

von Seiten der Regierung zur Verfügung gestellt

werden, bilden den Seminarbereich, welcher

als UN-Gebiet im Sinne des Art. II, Abs. 3 des

Übereinkommens vom 13. Feber 1946 anzusehen

ist.

8. Die Regierung wird die lokalen Sicherheitsbehörden

von der Abhaltung des Seminars

informieren und angemessenen Polizeischutz anfordern."

Ich beehre mich vorzuschlagen, daß diese

Note und Ihre bestätigende Antwortnote ein

Abkommen zwischen den Vereinten Nationen

und der Österreichischen Bundesregierung darstellen,

das mit Datum Ihrer Antwortnote in

Kraft tritt und für die Dauer des oben angeführten

Seminars sowie für jene zusätzliche Zeit

gültig bleibt, die zu dessen Vorbereitung und

Abwicklung erforderlich ist.

Luigi Cottafavi

Generaldirektor

Exzellenz

Herrn Erik Nettel,

Botschafter,

Ständige Vertretung Österreichs beim Büro der

Vereinten Nationen in Genf

9—11 rue de Varembé

1211 Genève 20.

Anhang

EINRICHTUNGEN UND HILFSMITTEL

DIE VON DER GASTGEBENDEN REGIERUNG

FÜR DAS SEMINAR ÜBER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG

(VILLACH, 24. bis 29. SEPTEMBER 1979)

ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN

I. RÄUMLICHKEITEN

— Ein Sitzungssaal für 150 Personen mit Schreibtischen

für 120 Personen, sowie mit einer

Anlage für Simultanübersetzung und Filmvorführungen

— ein kleiner Saal für 50 Personen

— ein Büro für den Präsidenten und Vizepräsidenten

— ein Büro für den ECE-Direktor

— ein Büro für ECE-Beamte

— ein Büro für ECE-Sekretärinnen

— ein Saal für Übersetzer

— ein Saal für Stenotypistinnen

— ein Saal für die Verteilung von Dokumenten

II. BÜROAUSSTATTUNG

— elektrische Schreibmaschinen mit englischer,

französischer und russischer Tastatur, und

zwar 3 englische, 1 französische und 1 russische,

die von Genf nach Villach gebracht

werden

— Geräte für die Vervielfältigung von Dokumenten

(Abziehmaschinen usw.)

— Geräte für die Vorführung von Filmen,

Diapositiven und Tabellen

— Schreibpapier mit dem Briefkopf des Seminars

für die Konferenzsaaldokumente, Tinte,

Matrizen und sonstiges Büromaterial

— Schilder mit der Bezeichnung der Länder,

Internationaler Organisationen und der Gäste

des Gastlandes sowie der Funktionäre, die

auf den Tischen im Konferenzsaal aufgestellt

werden, sind von den Vereinten Nationen

zur Verfügung zu stellen

— ein Fotokopiergerät

III. ÖRTLICHES PERSONAL

— ein für Organisationsfragen und die Vertretung

des Gastlandes zuständiger Verbindungsbeamter

— 6 Dolmetscher, davon 2 für Englisch, 2 für

Französisch und 2 für Russisch

— 3 Stenotypistinnen, davon 1 für Englisch,

1 für Französisch und 1 für Russisch

— ein Konferenzsaalbediensteter, der für den

Konferenzsaal sowie für technische Einrichtungen

und die Verteilung von Dokumenten

zuständig ist (mit Kenntnis der englischen

und französischen Sprache)

— ein Bote

— ein Bediensteter in der Rezeption, zuständig

für praktische Informationen und Dokumentationen,

die von Seminarteilnehmern benötigt

werden

— ein Team für die Vervielfältigung und die

Zusammenstellung von Dokumenten

— 3 Bedienstete für die Anmeldung in englischer,

französischer und russischer Sprache (nur

für den 1. Tag)

IV. PERSONAL DER VEREINTEN

NATIONEN

— 3 Beamte des Höheren Dienstes

— 2 Sekretärinnen

— 3 Übersetzer/Korrektoren davon 1 für Englisch,

1 für Französisch und 1 für Russisch

— 3 Stenotypistinnen, davon 1 für Englisch,

1 für Französisch und 1 für Russisch, welche

den Übersetzern zur Verfügung stehen.

V. FINANZIELLE BESTIMMUNGEN

— Reisekosten, Tagesgebühren und weitere Ausgaben

in diesem Zusammenhang für Angehörige

des ECE-Sekretariats

— Vorkehrungen für den Transport von Dokumenten,

die beim Seminar benötigt werden

VI. DIVERSES

— Flaggen der Vereinten Nationen und des

Gastlandes

— Restaurant und Cafeteria

— vom örtlichen Personal zu leistende Überstunden

Ständige Vertretung Österreichs

beim Büro der Vereinten

Nationen in Genf

Zl. 6218-A/79

Beilage

Genf, am 12. September 1979

Sehr geehrter Herr!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note

G/LE 311/21 (Austria), AT/AB vom 27. Juli

1979 zu bestätigen, die den Text der Abmachungen

zwischen der Österreichischen Bundesregierung

(im folgenden als „Regierung" bezeichnet) und

den Vereinten Nationen im Zusammenhang mit

dem von der Wirtschaftskommission der Vereinten

Nationen für Europa über Einladung der

Regierung vom 24. bis 29. September 1979 in

Villach veranstalteten Seminar über Umweltverträglichkeitsprüfung

enthält.

Der Text dieser Abmachungen lautet wie

folgt

„ABMACHUNGEN ... (es folgt der weiters

Text der Übersetzung der Eröffnungsnote in

deutscher Sprache) ... anfordern."

Ich beehre mich zu bestätigen, daß Ihre Note

und meine Antwortnote ein Abkommen zwischen

der Österreichischen Bundesregierung und

den Vereinten Nationen darstellen, das mit dem

Datum dieser Antwortnote in Kraft tritt und

für die Dauer des oben angeführten Seminars

sowie für jene zusätzliche Zeit gültig bleibt, die

zu dessen Vorbereitung und Abwicklung erforderlich

ist.

Winfried Lang

Geschäftsträger a. i.

Herrn

Luigi Cottafavi

Generaldirektor des Büros

der Vereinten Nationen in Genf

Anhang

EINRICHTUNGEN ... (es folgt der weitere

Text der Übersetzung des Anhanges in deutscher

Sprache) ... Überstunden

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