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523_1992 AT

523. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 2 Abs. 2 der Rechtsanwaltsordnung verfassungswidrig war

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BGBlPdf 523. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 2 Abs. 2 der Rechtsanwaltsordnung verfassungswidrig war

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. Juni 1992, G 19, 20/92-9, dem Bundeskanzler zugestellt am 28. Juli 1992, ausgesprochen, daß § 2 Abs. 2 der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, in der Fassung des Art. II Z 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 474/1990 verfassungswidrig war.

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