523_1986
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523. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 523. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C — Dienst in Unteroffiziersfunktion
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Auf Grund der §§ 24 bis 35 und 196 Abs. 1 sowie
der Anlage 1 Z 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes
1979, BGBl. Nr. 333, wird im Einvernehmen mit
dem Bundesminister im Bundeskanzleramt verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung
vom 1. August 1985, BGBl.
Nr. 342, über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe
C — Dienst in Unteroffiziersfunktion
wird wie folgt geändert
§ 9 Abs. 3 lautet
„(3) Auf Kandidaten, die bis zum 31. August
1985 zur Grundausbildung nach der im Abs. 2
genannten Verordnung zugelassen wurden oder
eine der in der Anlage 2 dieser Verordnung angeführten
Prüfungen abgelegt haben, finden deren
Bestimmungen bis 31. Dezember 1990 weiterhin
Anwendung."