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523_1986 AT

523. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 523. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C — Dienst in Unteroffiziersfunktion

Auf Grund der §§ 24 bis 35 und 196 Abs. 1 sowie

der Anlage 1 Z 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes

1979, BGBl. Nr. 333, wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister im Bundeskanzleramt verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung

vom 1. August 1985, BGBl.

Nr. 342, über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe

C — Dienst in Unteroffiziersfunktion

wird wie folgt geändert

§ 9 Abs. 3 lautet

„(3) Auf Kandidaten, die bis zum 31. August

1985 zur Grundausbildung nach der im Abs. 2

genannten Verordnung zugelassen wurden oder

eine der in der Anlage 2 dieser Verordnung angeführten

Prüfungen abgelegt haben, finden deren

Bestimmungen bis 31. Dezember 1990 weiterhin

Anwendung."

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