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522_1989 AT

522. Kundmachung: Aufhebung des ersten Satzes des Art. II Z 1 des Abschnittes I des Ersten Abgabenänderungsgesetzes 1987 durch den Verfassungsgerichtshof

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BGBlPdf 522. Kundmachung: Aufhebung des ersten Satzes des Art. II Z 1 des Abschnittes I des Ersten Abgabenänderungsgesetzes 1987 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 5. Oktober 1989, G 228/89-8, dem

Bundeskanzler zugestellt am 18. Oktober 1989, den

ersten Satz des Art. II Z 1 des Abschnittes I des

Ersten Abgabenänderungsgesetzes 1987, BGBl.

Nr. 80, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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