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521_1977 AT

521. Verordnung: Neufassung der Bemerkungen auf Ursprugszeugnissen nach Formblatt A

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 521. Verordnung: Neufassung der Bemerkungen auf Ursprugszeugnissen nach Formblatt A

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes,

BGBl. Nr. 93/1972, wird verordnet

Abweichend von den Bestimmungen der

Regel 1 der Anlage F zum Präferenzzollgesetz

wird festgelegt, daß Ursprungszeugnisse nach

Formblatt A hinsichtlich der Bemerkungen auf

ihrer Rückseite auch mit den dieser Verordnung

angeschlossenen Mustern in Englisch oder

Französisch übereinstimmen können.

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