520. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes 1984, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 469/1992, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, soweit es sich um Waren der Anlagen A 2 und B 2 des Außenhandelsgesetzes 1984 handelt, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl. Nr. 630/1987, zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 370/1992, wird wie folgt geändert
Artikel I
1. Der § 8 a entfällt. Der § 8 b erhält die Bezeichnung § 8 a.
2. Die Anlage 2 (Bewilligungsliste in der Ausfuhr) wird wie folgt geändert
Diese Verordnung tritt mit 1. September 1992 in Kraft.