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520_1974 AT

520. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Wörgl und Kundl

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 520. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Wörgl und Kundl

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 171

Tiroler Straße wird im Bereich der Gemeinden

Wörgl und Kundl wie folgt bestimmt

Die B 171 Tiroler Straße wird von

km 381,40 (alt) bis km 382,700 (alt) auf die

bereits hergestellte Straßentrasse umgelegt, welche

in gestreckter Linienführung nördlich der alten

Trasse verläuft.

Gleichzeitig wird der durch die Umlegung für

den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene

Straßenteil als Bundesstraße aufgelassen.

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