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51_1975 AT

51. Verordnung: Wahrnehmung bestimmter Geschäfte hinsichtlich gemeinsamer Stellen und Einrichtungen des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 51. Verordnung: Wahrnehmung bestimmter Geschäfte hinsichtlich gemeinsamer Stellen und Einrichtungen des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten

§ 1. Hinsichtlich der für den Bereich des Bundeskanzleramtes

und des Bundesministeriums für

Auswärtige Angelegenheiten bestehenden gemeinsamen

Amtswirtschaftsstelle, Buchhaltung, Amtskasse,

Eingangs- und Abgangsstelle, Amtsdruckerei

und Telefonzentrale wird bestimmt, daß die in

den Z. 3 bis 7 und 9 bis 11 sowie 16 des Teiles 1

der Anlage zum Bundesministeriengesetz 1973

genannten Geschäfte vom Bundeskanzleramt

wahrgenommen werden.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner

1975 in Kraft.

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